Glinde: Bilder aus der Heimat
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Glinde: Bilder der Heimat
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Die Buchhaltung kann
Welche Lösung für Ihren Bedarf zutrifft, sollte in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden. Wir sind anpassungsfähig und gehen auf Ihre Wünsche ein. Das Erstgespräch ist kostenfrei und für Sie unverbindlich. Die Übergabe Ihrer Unterlagen erfolgt im Bedarfsfalle in Papierform oder elektronisch (z.B. als PDF). Unsere Arbeit ist den neuesten technischen Entwicklungen angepasst. So erreichen wir den für Sie geringsten Aufwand.
In allen Fällen ist die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) inklusive.
Der Unterschied von einer Buchhaltung zur anderen ist sehr groß, sodass sich eine pauschale Aussage über die Kosten für alle Buchhaltungen nicht machen lässt.
»mehr zu Kosten Buchführung – Buchhaltung
Dazu übergeben Sie uns Ihre Unterlagen monatlich, vierteljährlich oder bedarfsweise in einem anderen Rhythmus.
Für diese Art der Abwicklung sammeln Sie Ihre Buchführungsunterlagen und senden Sie uns nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Es handelt sich dabei um folgende Unterlagen:
Natürlich bevorzugen wir die Übergabe in elektronischer Form (z.B. als PDF-Datei), verarbeiten aber gerne auch Ihre Papierbelege. Ein besonderer Vorteil in der Übergabe in elektronischer Form besteht natürlich darin, dass die Belege Ihnen für die Zeit der Bearbeitung nicht entzogen werden. Wie das zu bewerkstelligen ist, sollten wir besprechen. Wir können Ihnen Ihre abgegebenen Papierbelege hinterher auch gerne zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung stellen. So sparen Sie in ihrem Alltag den Zeitaufwand, ihre Belege einzuscannen.
In diesen Fällen übernehmen Sie ganz oder teilweise die Kontierung der Belege. Gerne können wir auch die fertig kontierten Kundenrechnungen aus dem System Ihrer Warenwirtschaft elektronisch übernehmen.
Dazu haben Sie ein Programm selbst beschafft oder wir stellen Ihnen ein Programm der DATEV zur Verfügung. Bei Fragen zur Abwicklung oder zur Bedienung, Kontierung, steuerlichen Behandlung einzelner Sachverhalte oder in anderen Fällen helfen wir Ihnen gerne.
Fallen nur wenig Belege an, genügt häufig eine geordnete Belegsammlung. Wie das geht, zeigen wir Ihnen gerne. Dadurch können Sie die Kosten für die Erstellung einer Buchhaltung einsparen. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Kleinstbetriebe mit Umsätzen bis zu € 17.500 im Jahr (Kleinunternehmergrenze), die ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen.
Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.
Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH, UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.