Finanzbuchführung Finanzbuchhaltung

Die Buchführung/Buchhaltung, die wir für Sie als Steuerberater erstellen, ist immer individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt.

Die Buchhaltung kann

  • von uns als Steuerberater komplett übernommen werden 
  • auf Wunsch teilweise von Ihnen erledigt werden (z.B. Kontierung) 
  • von Ihnen mit einem bei Ihnen vorhandenen System selbst erstellt werden und Sie nehmen nur von Fall zu Fall unsere Beratung in Anspruch. 

Welche Lösung für Ihren Bedarf zutrifft, sollte in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden. Wir sind anpassungsfähig und gehen auf Ihre Wünsche ein. Das Erstgespräch ist kostenfrei und für Sie unverbindlich. Die Übergabe Ihrer Unterlagen erfolgt im Bedarfsfalle in Papierform oder elektronisch (z.B. als PDF). Unsere Arbeit ist den neuesten technischen Entwicklungen angepasst. So erreichen wir den für Sie geringsten Aufwand.

In allen Fällen ist die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) inklusive.

Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater?

Der Unterschied von einer Buchhaltung zur anderen ist sehr groß, sodass sich eine pauschale Aussage über die Kosten für alle Buchhaltungen nicht machen lässt.

»mehr zu Kosten Buchführung – Buchhaltung

Der Steuerberater übernimmt die Buchhaltung komplett

Dazu übergeben Sie uns Ihre Unterlagen monatlich, vierteljährlich oder bedarfsweise in einem anderen Rhythmus.

Für diese Art der Abwicklung sammeln Sie Ihre Buchführungsunterlagen und senden Sie uns nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Es handelt sich dabei um folgende Unterlagen:

  • Kundenrechnungen: Dazu werden alle Rechnungen des betroffenen Zeitabschnittes benötigt, unabhängig davon, ob der Kunde sie zwischenzeitlich bezahlt hat oder nicht.
  • Lieferantenrechnungen: Hierzu werden ebenfalls alle im betroffenen Zeitraum empfangenen Rechnungen benötigt, unabhängig davon, ob sie zwischenzeitlich bezahlt wurden oder nicht. Auch die Übergabe der unbezahlten Rechnungen ist wichtig, damit wir Ihnen eine zutreffende betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen können und damit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
  • Auszüge der Bankkonten: Bevorzugt lassen wir uns diese direkt von der Bank übertragen. Dadurch können sie anschließend in die Buchführung eingelesen werden und erleichtern so die Bearbeitung.
  • Kassenbelege natürlich nur, wenn eine Kasse geführt wird. Die Führung einer Kasse ist nur erforderlich, wenn öfter als nur gelegentlich Bargeld vereinnahmt wird.
  • Barbelege außerhalb einer Kassenführung: Sie fallen an, wenn keine Kasse vorhanden ist oder in anderen Fällen, wenn Barzahlungen außerhalb der Kasse erfolgen, z. B. auf Reisen oder auswärtiger Geschäftstätigkeit.

Natürlich bevorzugen wir die Übergabe in elektronischer Form (z.B. als PDF-Datei), verarbeiten aber gerne auch Ihre Papierbelege. Ein besonderer Vorteil in der Übergabe in elektronischer Form besteht natürlich darin, dass die Belege Ihnen für die Zeit der Bearbeitung nicht entzogen werden. Wie das zu bewerkstelligen ist, sollten wir besprechen. Wir können Ihnen Ihre abgegebenen Papierbelege hinterher auch gerne zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung stellen. So sparen Sie in ihrem Alltag den Zeitaufwand, ihre Belege einzuscannen.

Der Steuerberater erstellt die Buchhaltung nach Ihrer Vorbereitung

In diesen Fällen übernehmen Sie ganz oder teilweise die Kontierung der Belege. Gerne können wir auch die fertig kontierten Kundenrechnungen aus dem System Ihrer Warenwirtschaft elektronisch übernehmen.

Sie erstellen die Buchhaltung selbst

Dazu haben Sie ein Programm selbst beschafft oder wir stellen Ihnen ein Programm der DATEV zur Verfügung. Bei Fragen zur Abwicklung oder zur Bedienung, Kontierung, steuerlichen Behandlung einzelner Sachverhalte oder in anderen Fällen helfen wir Ihnen gerne.

Sonderfall für einen Nebenerwerbsbetrieb mit nur wenigen Belegen

Fallen nur wenig Belege an, genügt häufig eine geordnete Belegsammlung. Wie das geht, zeigen wir Ihnen gerne. Dadurch können Sie die Kosten für die Erstellung einer Buchhaltung einsparen. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Kleinstbetriebe mit Umsätzen bis zu € 17.500 im Jahr (Kleinunternehmergrenze), die ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen.

Unser Einzugsbereich

Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.

Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und  Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH,  UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.